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Allgemeine Verkaufs - und Lieferbedingungen

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ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
1. Allgemein
(1) Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen, soweit nicht einzelvertraglich abweichende Regelungen getroffen werden. Abweichende Bedingungen und mündliche Absprachen bedürfen einer vorherigen schriftlichen Bestätigung. Entgegenstehende oder von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen, und zwar unabhängig davon, ob diese zum Umfang von Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Spezifikationen oder ähnlichen Dokumenten des Bestellers gehören, werden nicht anerkannt und sind auch dann unverbindlich, wenn deren Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
(2) Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen (§§ 14, 310 BGB).


2. Angebot / Preise / Lieferung
(1) Unsere Angebote gelten als freibleibend. Für den Umfang der Liefer- und Leistungspflichten ist alleine unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche Vereinbarungen bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung.
Für den Fall, dass nach Vertragsschluss die zu zahlenden Netto-Einkaufspreise für die zur Herstellung der Produkte benötigten Rohmaterialen zum Zeitpunkt ihrer Lieferung um mehr als 10% Prozent steigen oder fallen sollten, hat jede der beiden Vertragsparteien das Recht, eine Neuverhandlung der Preise zu verlangen. Sobald und soweit sich die Parteien nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang eines solchen Anpassungsbegehrens auf eine Anpassung der Preise verständigen können, sind die Parteien berechtigt, den Rücktritt vom jeweiligen Vertrag zu erklären.
(2) Unsere Preise verstehen sich netto zuzüglich Mehrwertsteuer. Diese wird am Tage der Rechnungsstellung in Höhe des jeweils geltenden Steuersatzes in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(3) Die Lieferung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, generell FCA Hermaringen INCOTERMS 2020.
(4) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der vereinbarten Menge können nicht beanstandet werden. Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nach Maßgabe des Verpackungsgesetzes in Zusammenarbeit mit der Interseroh Dienstleistungs GmbH zurückgenommen; Verpackungen bei internationalen Lieferungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind davon ausgenommen und werden nicht zurückgenommen. Die bei Verladung durch uns ermittelten Gewichte bzw. Stückzahlen sind maßgebend. Der Transport der Waren erfolgt auch bei frachtfreier Lieferung auf Gefahr des Empfängers. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit).
(5) Unvorhersehbare Gründe – außerhalb unseres Einflussbereichs, durch das wir ganz oder teilweise an der Erfüllung unserer Verpflichtungen gehindert werden, einschließlich, Streik, Aussperrung, unverschuldeter Rohstoff- und Energiemangel, Maßnahmen von Behörden, Pandemien u.ä. – entbinden uns von der Verpflichtung der rechtzeitigen Lieferung. Ereignisse, die unsere Lieferanten oder die Erzeugnisstätten betreffen, von denen unsere Lieferanten die zu ihrer Produktion benötigten Materialien beziehen, sollen ebenso angesehen werden, als wenn sie uns betroffen hätten.
(6) Ergeben sich infolge von Versorgungsschwierigkeiten oder sonstigen Ereignissen, wie sie u. a. in Absatz (5) aufgeführt sind, unvorhersehbare Preisänderungen bei der Beschaffung der zur Herstellung und zum Vertrieb unserer Erzeugnisse notwendigen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie sonstiger Dienstleistungen, so sind wir berechtigt, diese Kostensteigerungen den vereinbarten Preisen zuzuschlagen; insoweit sind unsere Preise freibleibend. Maßnahmen steuer- oder zolltechnischer Art, die zwischen Kaufabschluss und Lieferung fallen, gehen stets zu Lasten des Bestellers. Bei Nichteinhaltung fest vereinbarter Abnahmetermine oder Zahlungsbedingungen haben wir unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche das Recht, ohne vorherige Anzeige vom Abschluss zurückzutreten.


3. Zahlungsbedingungen / Zahlung / Eigentumsvorbehalt
(1) Sofern nichts anderes vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
(2) Der Rechnungsversand kann nach unserer Wahl auf dem Postweg oder per E-Mail erfolgen. Der Besteller stimmt hiermit einer elektronischen Übermittlung von Rechnungen zu. Elektronische Rechnungen werden dem Besteller per E-Mail im PDF-Format an die vom Besteller zu diesem Zweck bekannt gegebene E-Mail-Adresse übersandt. Der Besteller hat empfängerseitig dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche elektronische Zusendungen von Rechnungen per Email ordnungsgemäß an die vom Besteller bekannt gegebene E-Mail-Adresse zugestellt werden können. Eine Änderung der für den elektronischen Rechnungsversand benannten E-Mail-Adresse wird der Besteller unverzüglich mitteilen; ansonsten gelten Zusendungen von Rechnungen an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse als zugegangen. Der Kunde kann die Zustimmung zum elektronischen Rechnungsversand jederzeit schriftlich widerrufen. In diesem Fall wird der Rechnungsversand auf Zustellung im Postweg umgestellt.
(3) Schuldbefreiende Wirkung hat die Zahlung nur an uns und nicht an Dritte. Vor Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge sind wir zu weiteren Lieferungen aus bereits erfolgten weiteren Bestellungen nicht verpflichtet.
(4) Wir bleiben Eigentümer der gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch künftig fälliger Forderungen aus der Geschäftsverbindung und bis zur Einlösung aller Wechsel – auch Finanzierungswechsel – und Schecks. Der Besteller hat die Vorbehaltsware gegen die üblichen Gefahren wie z.B. Feuer,
Diebstahl und Wasser im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Der Besteller tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der oben genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige ersatzpflichtige Dritte zustehen, an uns in Höhe des Fakturenwertes der Ware ab. Wir nehmen diese Abtretung an
(5) Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zu einer neuen beweglichen Sache verbunden, vermischt oder verarbeitet, so erfolgt dies ohne Verpflichtung für uns. Bei der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren, steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Besteller das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind die Vertragspartner darüber einig, dass der Besteller uns Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware einräumt.
(6) Der Besteller ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder die daraus hergestellten Sachen, im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs zu veräußern. Die durch die Veräußerung der Ware oder der daraus hergestellten Sachen erlangten Forderungen gegen seine Abnehmer tritt der Besteller schon jetzt an uns zur Sicherung bis zur vollständigen Zahlung seiner Kaufpreisforderung ab und zwar in Höhe des Rechnungswertes der in der veräußerten Sache enthaltenen Vorbehaltsware. Der Verkäufer nimmt die Abtretung hiermit an.
(7) Der Besteller darf, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, die Ware und die daraus hergestellten Sachen weder zur Sicherheit übereignen noch verpfänden. Werden die Waren oder die daraus hergestellten Sachen beim Besteller gepfändet oder beschlagnahmt, hat der Besteller uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
(8) Wenn die Sicherung aus dem einfachen, erweiterten und verlängerten Eigentumsvorbehalt die zu sichernden Forderungen um 10% übersteigt, werden wir im Einzelfall voll bezahlte Lieferungen nach unserer Wahl freigeben.
(9) Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sowie die Erklärung der Aufrechnung in Bezug auf unsere Kaufpreisforderung sind nur möglich mit unbestrittenen und / oder rechtskräftig festgestellten Forderungen oder solchen Forderungen, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen. Im Übrigen sind diese Rechte ausgeschlossen.


4. Beanstandung / Haftung /Gewährleistung
(1) Der Besteller hat die Ware nach Erhalt / Lieferung unverzüglich zu untersuchen (Untersuchungsobliegenheit). Offenkundige Mängel sind uns unverzüglich – spätestens innerhalb von acht Tagen – anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind uns unverzüglich – spätestens innerhalb von acht Tagen – nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Unterbleiben die Untersuchung der Ware und die Mängelanzeige nach den vorstehenden Regelungen und liegt damit eine Verletzung dieser Rügepflicht vor, sind Gewährleistungsansprüche insgesamt ausgeschlossen; die Ware gilt als vertragsgemäß genehmigt. § 377 HGB findet insoweit entsprechende Anwendung.
(2) Grundlage für die Beschaffenheit der Lieferungen sind ausschließlich unsere technischen Spezifikationen, soweit keine abweichenden Vereinbarungen ausdrücklich getroffen sind. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Waren für die konkrete Verwendungsabsicht des Bestellers geeignet sind, es sei denn, die konkrete Art der Verwendung wurde im Voraus zwischen den Parteien einvernehmlich abgestimmt und als Teil der Spezifikation schriftlich vereinbart.
(3) Der Besteller ist – nach Vorliegen einer Mängelrüge – verpflichtet, die beanstandete Ware durch uns besichtigen, untersuchen und / oder prüfen zu lassen.
(4) Zu einem Rücktritt oder einer Minderung ist der Besteller nur dann berechtigt, wenn die Nachbesserung oder die Nacherfüllung im Einzelfall trotz entsprechender vorausgegangener angemessener Fristsetzung schuldhaft unterbleibt oder trotz zweier Versuche fehlschlägt.
(5) Ebenso ist eine Haftung für Sachmängel und Folgeschäden dann ausgeschlossen, wenn der Besteller die Waren nicht sachgerecht lagert, art- und / oder anwendungsfremd eingesetzt oder uns geänderte Applikationsbedingungen nicht mitgeteilt hat.
(6) Unsere Haftung ist ausgeschlossen außer (i) bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, (ii) bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (etwa einer solchen, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade uns auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut und vertrauen darf), (iii) bei zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und / oder (iv) soweit wir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben.


5. Erfüllungsort / Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Vertragspartner der Sitz unserer Gesellschaft. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Vertragssprache ist Deutsch.


6. Schlussbestimmung
(1) Sollte eine Bestimmung unserer AGB unwirksam oder nichtig sein, so bleibt hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle einer unwirksamen Regelung gilt die entsprechende Bestimmung der „Einheitsbedingungen der deutschen Textilindustrie“ in der Fassung vom 01.01.2020.
(2) Wir weisen Sie darauf hin, dass wir im Rahmen der Zweckbestimmung der Auftragsabwicklung Einzeldaten nach Maßgabe der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes über Sie gespeichert halten, die wir nicht an Dritte weitergeben, soweit dies nicht gestattet bzw. vorgeschrieben ist.


Hermaringen, 02.05.2022